Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren, sind in der Regel zwingend Fristen einzuhalten sind.
Um hier nicht zu riskieren Ansprüche zu verlieren sollten Sie umgehend einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren, zu dem Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Kündigung und die letzten drei Lohnabrechnungen mitbringen, damit hier schnellstmöglich überprüft werden kann, ob eine Kündigungsschutzklage erstellt und beim Arbeitsgericht eingereicht werden sollte.
Wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, beraumt das Arbeitsgericht zunächst eine sogenannte Güteverhandlung an, in dem das Gericht bemüht ist, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Mit Verhandlungsgeschick und Diplomatie unterstützen wir Sie, Ihre Interessen im Rahmen solcher Verhandlungen durch zu setzen. Dabei kann beispielsweise die Erhaltung des Arbeitsplatzes oder aber eine vernünftige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Vordergrund stehen. Wurde Ihnen das Arbeitsverhältnis zu Unrecht gekündigt, stehen möglicherweise Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum. In diesem Fall überprüfen wir die Möglichkeiten der Abfindung und verhandelt für Sie, um Sie in dem bestmögliche Position zu bringen.
Sollten die Kosten für ein solches Verfahren nicht durch eine Rechtschutzversicherung übernommen werden und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es nicht hergeben, einen solchen Prozess zu finanzieren, so besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für ein solches Verfahren zu beantragen. Auch hierzu berät Sie unsere Kanzlei.