Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren, sind in der Regel zwingend Fristen einzuhalten.
Um hier nicht zu riskieren Ansprüche zu verlieren sollten Sie umgehend einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren, zu dem Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Kündigung und die letzten drei Lohnabrechnungen mitbringen, damit hier schnellstmöglich überprüft werden kann, ob eine Kündigungsschutzklage erstellt und beim Arbeitsgericht eingereicht werden sollte.
Wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, beraumt das Arbeitsgericht zunächst eine sogenannte Güteverhandlung an, in dem das Gericht bemüht ist, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Mit Verhandlungsgeschick und Diplomatie unterstützen wir Sie, Ihre Interessen im Rahmen solcher Verhandlungen durchzusetzen. Dabei kann beispielsweise die Erhaltung des Arbeitsplatzes oder aber eine vernünftige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Vordergrund stehen. Wurde Ihnen das Arbeitsverhältnis zu Unrecht gekündigt, stehen möglicherweise Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum. In diesem Fall überprüfen wir die Möglichkeiten der Abfindung und verhandeln für Sie, um Sie in die bestmögliche Position zu bringen.
Bei weiteren Fragen rund ums Arbeitsrecht stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Wir prüfen die Rechtsmäßigkeit einer Abmahnung oder Ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Ausstellung eines angemessenen Arbeitszeugnisses.
Sollten die Kosten für ein solches Verfahren nicht durch eine Rechtschutzversicherung übernommen werden und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es nicht hergeben, einen solchen Prozess zu finanzieren, so besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für ein solches Verfahren zu beantragen. Auch hierzu berät Sie unsere Kanzlei.