Wenn es gekracht hat, sollten Sie natürlich zunächst ausschließen, dass jemand verletzt wurde und ein Krankenwagen benötigt wird. Sollte das Verschulden eindeutig sein, können Sie sich den Anruf bei der Polizei sparen, da diese in geschlossenen Ortschaften oft nicht an den Unfallort kommt, wenn es keine verletzten Personen gibt.
Wichtig ist schnellstmöglich die Fahrbahn zu räumen, um nicht weiter Auffahrunfälle zu riskieren und um den Verkehr nicht zu behindern. Dann sollten Sie ihre Personalien austauschen. Dabei sollten Sie insbesondere das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers notieren. Viele Versicherungen geben mittlerweile Schadenskarten aus, die alle erforderlichen Daten enthalten und zur Weitergabe im Schadensfall dienen. Fragen Sie doch mal bei ihrer Versicherung nach, denn so gerät in der Aufregung nichts in Vergessenheit.
Der Unfallverursacher sollte baldmöglichst seine Versicherung anrufen und diese über den Unfall in Kenntnis setzen. Nahezu alle Versicherungen haben mittlerweile eine 24-Stunden Hotline, bei der man den Unfall melden kann.
Der Unfallgeschädigte, den kein Verschulden an dem Unfall trifft, muss nun ermitteln, wie hoch der Schaden ist und dann die Schadenssumme gelten machen. Wir übernehmen für Sie die Schadensregulierung, was sowohl die Personen- als auch die Sachschäden betrifft.
Die Kanzlei führt dabei sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und beantwortet Ihre Fragen bezüglich Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Abrechnung auf Sachverständigengutachtenbasis, usw.