Wenn Sie Opfer einer Straftat, wie beispielsweise einer Körperverletzung oder Vergewaltigung, wurden, begleiteten wir Sie sowohl im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als auch im Rahmen des Hauptverfahrens als Nebenklägerin oder Nebenkläger. Wir helfen Ihnen dabei etwaige Ansprüche gegen den Täter im Rahmen des Strafverfahrens durchzusetzen sowie zur rechtlichen Verfolgung des Täters durch die Justiz beizutragen.
Dabei werden etwaige erforderliche Anträge, wie beispielsweise den Ausschluss des Täters für die Zeit Ihrer Aussage vor Gericht, sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit durch unsere Kanzlei gestellt.
Auch bei häuslicher Gewalt, d.h. Gewalttätigkeiten des Lebenspartners Ihnen gegenüber, vertreten wie Sie sowohl im einstweiligen Anordnungsverfahren, als auch im Strafverfahren.
Sind Sie Opfer eines Unfalls, vertreten wie Sie gegenüber dem Unfallverursacher sowie gegebenenfalls gegenüber dessen Versicherung. Sie macht für Sie sämtliche Ansprüche aus dem Unfallereignis gelten.