Ohne dass es uns oftmals bewusst ist, schließen wir tagtäglich Kaufverträge ab. Das Brötchen beim Bäcker, die Zeitschrift am Kiosk, der Schuh- und Kleidungskauf…
Der Käufer erklärt, was er haben möchte, der Verkäufer verlangt einen Preis, der Käufer bezahlt den Kaufpreis und der Verkäufer übergibt und übereignet die Kaufsache. Klingt einfach und wird so tagtäglich gehandhabt. Kaufrecht wie es sein soll.
Wenn dann aber die Ware nicht funktioniert, nicht das kann, was versprochen wurde, die Farbe, die Größe oder die Form nicht stimmt, empfiehlt es sich schnellstmöglich den Verkäufer hiermit zu konfrontieren und ihm die Gelegenheit zu geben, Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Gelingt dies nicht, berät Sie die Kanzlei JMH über Ihre Ansprüche zur Nacherfüllung, Rücktrittsrechte sowie Garantie –/Gewährleistungsansprüche.
Ebenso beraten wir Sie, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt und begleiten Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs.