Durch ein Mietverhältnis verpflichtet man sich oft für eine lange Zeit. In dieser langen Zeit kann es trotz anfänglicher Euphorie und Harmonie zu Unstimmigkeiten kommen. Ein Mangel an der Mietsache macht sich bemerkbar, die Miete wird plötzlich nicht mehr oder nicht pünktlich bezahlt oder eine unerwartete Kündigung landet im Briefkasten.
In solchen Situationen haben Sie viele Möglichkeiten, die Ihnen das Gesetz bietet.
Auf Vermieterseite beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Ausgestaltung des Mietvertrags oder der Erklärung einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung. Auf Mieterseite ist es wichtig, dass Sie einen Mietmangel dem Vermieter unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, mitteilen, um ihm die Möglichkeit der Abhilfe zu geben. Bleibt dies erfolglos, beraten wir Sie gerne über ihr Mietminderungsrecht und nehmen Kontakt zum Vermieter auf.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Wohnungsübergabe im Rahmen des Beginns und der Beendigung des Mietverhältnisses. Bezüglich daraus resultierender Ansprüche wie Herausgabe der Wohnung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie Rückforderung der gezahlten Mietkaution unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Hier sind insbesondere die teilweise verkürzten Verjährungsfristen zu beachten.