Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek ist in Wiesbaden seit 2005 als Rechtsanwältin tätig. Sie vertritt ihre Mandanten bundesweit vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof im Familienrecht und Erbrecht.
Nachdem sie in Wiesbaden ihr Abitur ablegte, studierte sie in Mainz, wo sie im Jahre 2003 ihr erstes Staatsexamen absolvierte. Das Referendariat erfolgte sodann an dem Landgericht in Wiesbaden, wo sie im Jahre 2005 das zweite Staatsexamen ablegte.
Frau Müller-Horaczek war dann zunächst im Angestelltenverhältnis in einer mittelständigen Kanzlei in Wiesbaden tätig.
Im Jahre 2006 machte sie sich selbstständig und war in einer Bürogemeinschaft in Wiesbaden-Erbenheim tätig. Die Kanzlei JMH gründete sie im April 2014 in der Bahnhofstraße 41, wo sie auch heute noch ansässig ist.
Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse im Familien- und Strafrecht verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer die Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ und „Fachanwältin für Strafrecht“.
Die Mandanten schätzen an Frau Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek neben ihrer fachlichen Kompetenz insbesondere ihre Empathie, ihr Verhandlungsgeschick und ihr Gespür für die richtige Vorgehensweise zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten.
Frau Jessica Müller-Horaczek ist Rechtsanwältin aus Überzeugung und Leidenschaft. Bereits während der Schulzeit stand für sie fest, dass sie Rechtsanwältin werden würde, um für die Rechte ihrer Mandanten zu kämpfen und Ungerechtigkeiten die Stirn zu bieten. Sie würde sich jederzeit wieder für diesen Beruf, der für sie eine Berufung ist, entscheiden.
Sie spricht fließend Englisch und ist so auch international für ihre Mandanten tätig.