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Familienrecht

FamilienrechtWenn sich Partner trennen, so gibt es oft einiges zu regeln. Dies umso mehr, wenn die Paare verheiratet sind und/oder gemeinsame Kinder haben. Hier stellt sich oftmals die Frage des Unterhalts, des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern, wie auch die elterliche Sorge. Weiter gilt es Vermögensfragen zu regeln, insbesondere wenn gemeinsame Immobilien vorhanden sind. Spätestens im Scheidungsverfahren spielt dann die Frage des sogenannten Versorgungsausgleichs, also Rentenausgleich, eine Rolle.

Die Kanzlei vertritt Ihre Interessen im Rahmen des Familienrechts bei einer  Trennung und der Trennungsfolgen sowie im Scheidungsverfahren und allen Belangen betreffend Ihre Kinder.

Auch wenn die Trennung bereits lange abgeschlossen ist, so kann es insbesondere bei gemeinsamen Kindern immer wieder zu Konflikten kommen – betreffend den Umgang mit den gemeinsamen Kindern sowie Unterhaltszahlungen.

Wir beraten Sie hier über Ihre Möglichkeiten und Ansprüche auf Unterhaltszahlung und vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Nicht nur eine Trennung erfordert rechtlichen Rat, oft kann es auch sinnvoll sein bei einer bevorstehenden Ehe Vorkehrungen für den Fall einer späteren Trennung zu treffen. Ein Ehevertrag kann hier sinnvoll sein und sollte möglichst noch vor Eheschließung geschlossen werden. Damit dieser wirksam ist, sind zum einen Formalitäten einzuhalten, zum andern sollte die Vereinbarung auch inhaltlich auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihrer Interessen im Rahmen eines solchen Vertrages. Oftmals besteht hier das Bedürfnis eines bereits bestehenden Vermögens zu schützen und/oder künftige Unterhaltsansprüche des anderen Ehegatten abzuwehren, wenn es zur Trennung kommt.

Ihre Kanzlei für Familienrecht

Solche Regelungen können aber auch dann noch sinnvoll sein, wenn es bereits zur Trennung gekommen ist, die Scheidung noch nicht vollzogen ist, man die Dinge aber abschließend regeln möchte. Hier wird regelmäßig eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die die Vermögensauseinandersetzung regeln kann, aber auch Unterhaltszahlungen, den Versorgungsausgleich und vieles mehr. Es ist sinnvoll, die Dinge zu regeln und sodann notariell beurkunden zu lassen, solange Einigkeit besteht. Oftmals erleichtert eine solche getroffene Regelung auch den künftigen Umgang.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen einer Beratung die Möglichkeit zu Regelung Ihrer Ansprüche und Vorstellungen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung vorsieht, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt grundsätzlich nur eine Partei vertreten darf. Daher können wir nur die Interessen eines Ehepartners vertreten, damit auch nur einem Ehepartner beratend zur Seite stehen. Eine Beratung oder Vertretung beider Ehepartner im Rahmen der Trennung wird durch die Kanzlei daher nicht durchgeführt.

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Kontakt

Kanzlei JMH

Die Kanzlei JMH - Jessica Müller-Horaczek ist Ihr Ansprechpartner in Wiesbaden und Umgebung für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutz, ebay & Recht, Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Opferhilfe, Strafrecht sowie Unfallregulierung und Schmerzensgeld.

Anschrift

Kanzlei JMH - Jessica Müller-Horaczek
Bahnhofstrasse 41
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 3 60 50 700
office@kanzlei-jmh.de
https://www.kanzlei-jmh.de

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