Nach dem Gesetz wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) durch den Pauschalreisevertrag verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise.
Keine Sorge, wir prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall ein Pauschalreisevertrag vorliegt und Ihre Beschwerden über die Reise einen Reisemangel darstellen. Hier kommen insbesondere Mängel in der Ausstattung oder Lage des Hotelzimmers, Ausfall von Versorgungseinrichtungen oder Service, eine mangelhafte Verpflegung und Flugverspätungen oder Flugannullierungen in Betracht.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, beim Reiseveranstalter melden, damit dieser eine Möglichkeit bekommt, Abhilfe zu schaffen. Ist eine Abhilfe nicht möglich, wird sie verneint oder ist sie ungenügend, dann können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie Reisepreisminderung, Schadensersatz oder Kündigung des Reisevertrags.
Unabhängig davon, ob ein Pauschalreisevertrag vorliegt, besteht bei Flugverspätungen auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Airline. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Entfernung zum Reiseziel. Des Weiteren stehen Ihnen sogenannte Betreuungsleistungen ab einer Flugverspätung von über zwei Stunden zu. Diese können Verpflegung, Übernachtung und Beförderung beinhalten. Wenden Sie sich hierzu vor Ort zunächst an die Airline. Heben Sie unbedingt alle Belege als Nachweis der Ihnen entstandenen Kosten auf.